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BGH, 09.04.2014 - XII ZB 5/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erteilung einer Auskunft über die getätigten Kraftstoffverkäufe i.R.d. Erreichens des Beschwerdewerts; Zahlungsanspruch rückständiger Pachtzinsen aus einer Tankstellenpacht
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wert bei Auskunftserteilung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Auskunft über die getätigten Kraftstoffverkäufe i.R.d. Erreichens des Beschwerdewerts; Zahlungsanspruch rückständiger Pachtzinsen aus einer Tankstellenpacht
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 27.08.2012 - 3 O 237/10
- OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 24 U 162/12
- BGH, 09.04.2014 - XII ZB 5/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11
Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes …
Auszug aus BGH, 09.04.2014 - XII ZB 5/13
Diese Verfahrensgrundrechte verbieten es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2012 - XII ZB 594/11 - FamFR 2012, 353 und vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11 - FamRZ 2011, 1929 Rn. 8 mwN). - BGH, 23.05.2012 - XII ZB 594/11
Unterhaltsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verurteilung zur …
Auszug aus BGH, 09.04.2014 - XII ZB 5/13
Diese Verfahrensgrundrechte verbieten es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2012 - XII ZB 594/11 - FamFR 2012, 353 …und vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11 - FamRZ 2011, 1929 Rn. 8 mwN).
- BGH, 02.08.2023 - XII ZR 67/22
Nutzungsentschädigung für die nach Vertragsende fortgesetzte Nutzung eines …
Von diesem - urkundlich belegten (vgl. auch den im Parallelverfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 5/13 - juris) - Vortrag ist die Klägerin auch nicht etwa durch die Einlassung ihres Geschäftsführers in der informatorischen Anhörung durch das Oberlandesgericht abgerückt.